Ing.-Büro für Photovoltaik Klaus Nißl

Blendung durch Photovoltaikanlagen


Von Solarmodulen kann eine Beeinträchtigung durch Blendung ausgehen. Lichtimmissionen sind Bestandteil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach Paragraph 3 des BimschG kann durch Lichtblendung eine potentiell schädliche Umweltwirkung entstehen. Die wichtigsten Grundlagen zur Beurteilung der Blendwirkung von PV-Modulen finden sich in “Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)". Die Grenzwerte für eine unzumutbare Blendung liegen bei 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr. Immissionsorte, die sich innerhalb von 100m Abstand zu PV-Anlagen befinden, sollten daher hinsichtlich ihre Blendwirkung untersucht werden.

Die Blendung durch PV-Module ist abhängig von deren Neigung, der Tageszeit, dem Geländeprofil und der Lage des Immissionsortes. Als Grundlage für die Berechnung der Blendzeiten wird der astronomische Verlauf der Sonne am Modul ideal gespiegelt, d.h. ohne Berücksichtigung von Abminderung wie z.B. durch Verschmutzung.

Mit der von uns entwickelten Software werden die astronomisch maximal möglichen Blendzeiten mit einer Auflösung von einer Sekunde über ein Jahr berechnet. Grundlage bilden die amtlichen digitalen 3D-Daten mit einer Auflösung von 1 Meter (DOM1 bzw. DGM1).

Weitere Eingabedaten sind die Modulformation und die Lage der Immissionsorte. Hieraus werden die Blendzeiten, deren zeitlicher Verlauf und die Lage der Blendmodule für den betroffenen Immissionsort generiert.

Wir erstellen (fast) alle weiteren Gutachten für Photovoltaikanlagen, wie z.B. Abnahmegutachten nach der Fertigstellung oder Schadensgutachten bei Ertragseinbruch. Die Ursachen für Ertragseinbruch können durch Blitzeinschlag oder Überspannungen hervor gerufen werden. Aber auch ein defekter Wechselrichter, ein gebrochenes Modul oder eine defekte Bypassdioden können zu einem signifikanten Ertragsminderung führen. Deshalb ist es sinnvoll PV-Anlagen zu überwachen.